+++ Welcher Job ist zumutbar? +++ 26.09.2007
Wer arbeitslos wird und Arbeitslosengeld bekommt, muss zumutbare Jobangebote annehmen, um keine Sperrzeiten zu riskieren. Je länger man arbeitslos ist, desto strenger werden die Regeln. Der bisher ausgeübte Beruf spielt keine Rolle bei der Frage, ob eine von der Arbeitsagentur angebotene Stelle zumutbar ist. Ein gelernter Handwerker muss auch als Verkäufer im Baufachhandel arbeiten, ein früherer Betriebsleiter wieder in der Produktion, falls sich sonst keine adäquate Stelle findet. Je länger man arbeitslos ist, desto weniger Ansprüche darf man an die Bezahlung der angebotenen Arbeit stellen.
In den ersten drei Monaten nach Beginn der Arbeitslosigkeit darf man ein Jobangebot noch ablehnen, wenn die Bezahlung geringer ist als 80 Prozent des Einkommens, das man vorher erzielt hat. Im vierten bis sechsten Monat der Arbeitslosigkeit sind 70 Prozent des früheren Einkommens zumutbar. Dauert die Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate, darf der Arbeitslose Jobvorschläge nur noch ablehnen, wenn die Bezahlung niedriger wäre als sein Arbeitslosengeld. In jedem Fall unzumutbar ist die Bezahlung nur, wenn sie mindestens 30 Prozent niedriger ist als der ortsübliche beziehungsweise der tarifliche Lohn für vergleichbare Arbeit.
Auch die Entfernung zum Wohnort spielt bei der Zumutbarkeit eines Jobs eine Rolle. Mehr als zweieinhalb Stunden täglicher Fahrzeit für eine Vollzeitstelle muss man nicht hinnehmen – außer, in der Region sind längere Pendelzeiten üblich. Für einen Teilzeitjob mit weniger als 6 Stunden braucht man nicht mehr als 2 Stunden für Hin- und Rückfahrt akzeptieren. Ist man länger als 3 Monate arbeitslos, wird auch ein Umzug zumutbar, wenn es am Heimatort keine Arbeit gibt. Eine Ausnahme macht die Arbeitsagentur nur, wenn man am Ort Familie hat. Auch als Verheirateter muss man aber bereit sein, seinen Wohnort für bis zu 6 Monate zu verlassen, wenn man dadurch Arbeit bekommt.
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