+++ Finanziell geschützt bei Herbstunwettern +++ 07.11.2007
Wenn es Herbst wird, frischt der Wind auf und wetterbedingte Schäden häufen sich. Auch aus Versicherungssicht sollte man gewappnet sein. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt alle Unwetterschäden am eigenen Haus. Mitversichert sind alle Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind, wie etwa Einbauküchen oder -schränke. Der Versicherungsschutz umfasst in der Regel auch Zubehör wie Markisen, Alarmanlagen oder Rundfunkantennen.
Sturmschäden am Auto durch herabfallende Äste zahlt die Kfz-Teilkasko. Hat der Autobesitzer nur eine einfache Haftpflichtpolice, geht er allerdings leer aus. Es sei denn, er kann dem Baum- und Grundstücksbesitzer nachweisen, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und den Baum nicht regelmäßig auf Standfestigkeit geprüft hat. Dann muss der Grundstücksbesitzer oder – sofern vorhanden – seine Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht den Schaden zahlen. Sturm- und Unwetterschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen reguliert die Hausratversicherung. Allerdings sind außen am Gebäude angebrachte Sachen wie Satellitenschüsseln – wenn überhaupt – meist nur bis zu einer begrenzten Summe mitversichert.
Generell gilt: Die Versicherer treten nur dann für Sturmschäden ein, wenn sie bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
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