+++ Rechtsschutz muss Mehrkosten zahlen +++ 30.01.2008
Wenn der Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage zu lange hinauszögert, muss er die Mehrkosten des Versicherten übernehmen – das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. I-4 U 43/07). Ein Mann, der mit einer Geldanlage hohe Verluste gemacht hatte, wollte wegen Falschinformation die Anlagegesellschaft und gleichzeitig den Finanzberater verklagen, der ihm das schlechte Investmentprodukt vermittelt hatte. Der Rechtsschutzversicherer des Mannes sagte zwar Kostenübernahme für den Prozess gegen die Anlagegesellschaft zu. Mit der Zusage für die Klage gegen den Finanzvermittler ließ sich der Rechtsschutzversicherer allerdings so lange Zeit, dass der Geschädigte gegen den Vermittler erst in einem zweiten, abgetrennten Verfahren vorgehen konnte. Die Mehrkosten gegenüber einem einzigen Prozess wollte der Versicherer später jedoch nicht übernehmen. Daraufhin klagte der Mann auch noch gegen seine Rechtsschutzversicherung – und bekam Recht.
Grundsätzlich dürfe man als Rechtsschutzversicherter zwar nicht zwei getrennte Prozesse führen, wenn das gleiche Ziel auch mit einem Prozess kostengünstiger erreichbar ist, so das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Im verhandelten Fall habe die Rechtsschutzversicherung aber auf die Deckungsanfrage des Klägers geraume Zeit nicht reagiert, so dass er auf eigenes Risiko gegen den Vermittler hätte klagen müssen – das könne die Versicherung nicht von ihm verlangen. Der Rechtsschutzversicherer muss nun auch die Klagekosten gegen den Finanzvermittler übernehmen.
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