+++ Nicht mit dem Handy navigieren +++ 30.07.2008
Das Handy am Steuer ist auch dann verboten, wenn man damit nicht telefonieren, sondern das Gerät als Navigationshilfe einsetzen will. Unabhängig vom Verwendungszweck ist es grundsätzlich untersagt, ein Handy während der Fahrt in der Hand zu halten und zu benutzen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (Az. 81 Ss-OWi 49/08).
Ein Autofahrer war mit dem Mobiltelefon in der Hand während der Fahrt von der Polizei gestoppt worden. Wegen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung verurteilte ihn das Amtsgericht Bonn zu einer Geldbuße von 70 Euro. Beim Oberlandesgericht Köln beschwerte sich der Verurteilte gegen die Entscheidung der Vorinstanz. Er habe mit dem Handy gar nicht telefoniert, sondern nur die Navigationsfunktion des Gerätes nutzen wollen. Das müsse während der Fahrt erlaubt sein. Doch auch die Kölner Oberlandesrichter wiesen den Handysünder ab.
Nach § 23 Abs. 1 a der Straßenverkehrsordnung sei die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt verboten, wenn der Fahrzeugführer das Gerät dafür aufnimmt und in der Hand hält, so das Gericht. Der Begriff „Benutzung“ umfasse alle Funktionen des Handys – nicht nur das Telefonieren, sondern beispielsweise auch den Abruf von SMS, die Nutzung als Diktiergerät oder wie im verhandelten Fall als Navigationshilfe im Straßenverkehr. Das Handyverbot am Steuer gelte deshalb für alle Nutzungsarten. In jedem Fall werde der Autofahrer abgelenkt und könne nicht mehr mit beiden Händen das Lenkrad halten. Das OLG Köln erklärte das Bußgeld für rechtmäßig und ließ die Beschwerde des Autofahrers gar nicht erst zur Entscheidung zu.
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