+++ Als Hauseigentümer richtig versichert +++ 03.09.2008
Als Eigentümer eines Wohnhauses braucht man guten Versicherungsschutz. Auf keinen Fall verzichten darf man auf eine Wohngebäudeversicherung. Sonst bleibt man auf dem Schaden sitzen, wenn das Haus etwa durch einen Brand total zerstört wird. Das kann den finanziellen Ruin bedeuten. Die Gebäudeversicherung entschädigt bei Feuer, Unwetter- und Leitungswasserschäden. Auf Wunsch und gegen Aufpreis lassen sich auch Elementarschäden mitversichern – das sind Gebäudeschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Lawinen und andere Naturereignisse.
Wichtig ist auch ein ausreichender Haftpflichtschutz fürs eigene Haus. Die Gebäudehaftpflichtversicherung springt zum Beispiel ein, wenn ein Passant durch eine herab fallende Dachpfanne verletzt wird oder der abgebrochene Ast eines Baums auf der Grundstücksgrenze ein geparktes Auto beschädigt. Das Haftungsrisiko für ein selbst bewohntes Gebäude ist im Regelfall bereits in der Privathaftpflichtversicherung des Eigentümers mitversichert. Inhaber von Mietshäusern brauchen aber eine eigene Gebäudehaftpflichtversicherung. Besitzer von Öltanks sollten zudem eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung abschließen, die immer dann einspringt, wenn gewässerschädliche Flüssigkeiten wie Heizöl auslaufen und eine teure Schadenbeseitigung durch Bodenabtrag und Gewässerentseuchung notwendig wird.
Mit einer Hausratversicherung lässt sich die Innenausstattung des Hauses schützen. Versichert sind Möbel, Elektrogeräte, Bodenbeläge, Fahrräder und einiges mehr gegen Brand, Sturm, Blitzschlag und Wasserrohrbruch. Elementarschäden durch Naturereignisse wie Überschwemmungen oder Erdbeben kann man optional mitversichern. Zusammen mit der Hausratpolice lässt sich übrigens auch eine Glasversicherung abschließen, die im Ernstfall alle Schäden an Fenstergläsern, Türverglasungen, Oberlichtern und Möbelverglasungen ersetzt. Wichtig für Vermieter ist auch ein Eigentümer- bzw. Vermieterrechtsschutz. Der Vermieterrechtsschutz übernimmt die Kosten bei Rechtsstreitigkeiten mit den Mietern, etwa bei Wohnungsschäden, Räumungsklagen oder unbezahlten Nebenkostenrechnungen.
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