+++ Schon 700.000 Rürup-Sparer +++ 24.09.2008
Mit der Rürup-Rente können auch Selbstständige ihre private Altersvorsorge attraktiv vom Staat fördern lassen. Rund 700.000 Deutsche nutzen diese Vorsorgemöglichkeit bereits. Die Rürup- oder Basisrente ist vor allem für diejenigen interessant, die keine Riester-Zulagen bekommen, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigt sind. Das sind vor allem Selbstständige und Freiberufler. Diese Personengruppen müssen sich ohnehin meist in Eigenregie um ihre Altersvorsorge kümmern.
Die Rürup-Rente wird durch hohe Steuervorteile gefördert. Für 2008 erkennt das Finanzamt 66 Prozent des Rürup-Beitrags als Sonderausgaben an (förderungsfähiger Maximalbeitrag pro Jahr: 20.000 Euro). Der höchstmögliche Sonderausgabenabzug beträgt im laufenden Jahr also 13.200 Euro, wenn man die vollen 20.000 Euro in seinen Rürup-Vertrag einzahlt. In den kommenden 17 Jahren steigt der als Sonderausgaben ansetzbare Prozentsatz jedes Jahr um weitere zwei Prozentpunkte bis auf volle 100 Prozent im Jahr 2025. Die Basis-Rente ist an einige Bedingungen geknüpft: Das Kapital darf ausschließlich als lebenslange Rente ausgezahlt werden, frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Das Vorsorgekapital ist nicht vererbbar, es darf nicht beliehen oder veräußert werden. Auf Wunsch kann man sein Rürup-Kapital aber auf den Rürup-Vertrag des Ehepartners übertragen.
Als schützenswerte Altersvorsorge kann angespartes Rürup-Kapital nicht gepfändet werden. Auch die Agentur für Arbeit darf im Ernstfall nicht auf die Rürup-Rente zugreifen – es gilt dieselbe Hartz-IV-Sicherheit wie für die Riester-Rente und die betriebliche Altersversorgung. Von der Steuerförderung der Basisrente profitieren übrigens alle Steuerzahler. Durch den hohen Sonderausgabenabzug ist die Basis-Rente deshalb auch für viele gut verdienende Arbeitnehmer ein interessanter Renditebringer.
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