+++ Gegen Herbststürme richtig versichert +++ 29.10.2008
Im Herbst frischt der Wind oft kräftig auf, Sturmschäden beispielsweise an Gebäuden oder Fahrzeugen häufen sich. Ohne den richtigen Versicherungsschutz zahlt man die Schadenbeseitigung meist aus der eigenen Tasche. Auch aus Versicherungssicht sollte man deshalb gewappnet sein.
Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt alle Unwetterschäden am eigenen Haus. Der Gebäudeversicherer springt also ein, wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder ein umstürzender Gartenbaum das Haus beschädigt. Mitversichert sind neben dem Gebäude selbst alle Teile, die mit dem Haus fest verbunden sind wie etwa Einbauküchen oder -schränke. Der Versicherungsschutz umfasst im Regelfall auch Zubehör wie Markisen, Alarmanlagen oder Rundfunkantennen. Sturmschäden am Auto durch abgebrochene Äste zahlt die Kfz-Teilkaskoversicherung. Hat der Autobesitzer nur eine einfache Haftpflichtpolice, geht er allerdings leer aus. Es sei denn, er kann dem Baum- und Grundstücksbesitzer nachweisen, dass dieser seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und den Baum nicht regelmäßig auf Standfestigkeit geprüft hat. Dann muss der Grundstücksbesitzer oder – sofern vorhanden – dessen Haus- und Grundeigentümerhaftpflicht den Schaden zahlen. Das gilt auch, wenn der eigene Wagen durch herab gewehte Dachpfannen beschädigt wird.
Sturm- und Unwetterschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen reguliert die Hausratversicherung. Außen am Gebäude angebrachte Sachen wie Satellitenschüsseln oder Sonnenschutz sind in der Hausratversicherung oft nur bis zu einer begrenzten Summe mitversichert. Am besten in den Versicherungsbedingungen nachschauen. Generell gilt: Deutsche Versicherer treten nur dann für Sturmschäden ein, wenn sie bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit den aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
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