+++ BU: Einzelpolice im Vorteil +++ 11.02.2009
Jeder Vierte wird vorzeitig berufsunfähig. Wer sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung schützen will, sollte den Versicherungsschutz nicht an eine privaten Renten- oder Kapitallebensversicherung koppeln, sondern besser einen eigenständigen Vertrag abschließen – dazu raten Vorsorgeexperten.
Vereinbart man die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit als Zusatzvertrag zu einer Lebens- oder Rentenversicherung, läuft man Gefahr, seinen Berufsunfähigkeitsschutz später ersatzlos zu verlieren. Ursache: Etwa die Hälfte aller Kapitallebens- und Rentenversicherungen wird aus finanziellen oder familiären Gründen vorzeitig gekündigt. Weil es viele Lebensversicherer nicht zulassen, dass man nach einer Kündigung des Hauptvertrags die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung alleine weiterführt, kann man im Ernstfall auch den wichtigen Berufsunfähigkeitsschutz verlieren, wenn man die Lebensversicherung vorzeitig aufgibt. Oft stehen Verbraucher nach der Kündigung einer Lebensversicherung mit BU-Zusatz ohne ausreichenden Versicherungsschutz dar, weil sie entweder nicht mehr gesund sind und deshalb keinen neuen Vertrag bekommen oder aber ein neuer Vertrag wegen des gestiegenen Alters zu teuer wäre.
Versicherung und Geldanlage deshalb grundsätzlich trennen – sinnvoll ist von vornherein der Abschluss einer separaten Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer vertraglichen Monatsrente nicht zu weit unter dem gegenwärtigen Nettoeinkommen. Wer Angehörige zu versorgen hat, kann neben dem Berufsunfähigkeitsschutz kostengünstig eine separate Risikolebensversicherung abschließen.
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