+++ Hauseigentümer haftet für Gewässerschäden +++ 25.02.2009
Wer als Hausbesitzer mit Öl oder Flüssiggas heizt, ist für Umweltschäden durch die gelagerten Heizstoffe selbst verantwortlich. Es gilt das Prinzip der Eigentümerhaftung: Der Tankeigentümer trägt den möglichen Schaden in voller Höhe, egal ob er nachweislich am Schaden schuld war oder nicht.
Viele Ölunfälle entstehen unbemerkt nach Brüchen von Leitungsrohren, werden spät bemerkt und verursachen schwere Grundwasserschäden. Die notwendigen Maßnahmen zur Schadenbeseitigung werden häufig amtlich angeordnet und müssen von teuren Spezialfirmen ausgeführt werden. Die Kosten für den Tankbesitzer gehen oft in die Zigtausende. Als Hauseigentümer schützt man sich vor diesem Risiko am besten mit einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Die Police sollte mit mindestens zwei Millionen Euro Deckungssumme großzügig bemessen sein, damit im Ernstfall wirklich alle Schäden bezahlt werden können. Je nach Tarif sind in der Gewässerschadenhaftpflicht auch Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude mitversichert.
Die Höhe des Beitrags zur Gewässerschadenhaftpflicht berechnet sich nach dem Volumen der Tanks und der Einbauart – oberirdische Öltanks sind günstiger im Beitrag als unterirdisch eingelassene Tanks. Von Policen mit hoher Selbstbeteiligung raten Fachleute eher ab, denn die Prämienersparnis ist vergleichsweise gering. Die Beitragsunterschiede der verschiedenen Anbieter in der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sind hoch – wer die Preise vergleicht und zu einem günstigeren Anbieter wechselt, spart Jahr für Jahr echtes Geld.
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