Mehr Betrug mit Maestro- und Kreditkarten 09.06.2004
Die Zahl der Betrugsdelikte mit Kredit- und Maestrokarten (die frühere ec-Karte) steigt: 65.000 Fälle registrierte die Polizei im vergangenen Jahr. Vor allem das Lastschriftverfahren, bei dem der Kunde ohne Eingabe des PIN-Codes und nur durch seine Unterschrift auf dem Kassenbon die Abbuchung vom Girokonto genehmigt, macht es Kartendieben leicht – eine gestohlene Karte plus gefälschte Unterschrift reichen, um an Ware zu kommen, die dann in Bares umgesetzt werden kann. Betrüger haben schon deshalb leichtes Spiel, weil die Echtheit der Unterschrift – etwa durch Abgleich mit dem Personalausweis – von den Kassieren nur selten geprüft wird. Das Unterschriftsverfahren ist für den Handel wesentlich kostengünstiger als Bezahlgeräte mit PIN-Code-Eingabe – diese Sicherheitslücke wird deshalb so bald nicht geschlossen werden. Am besten die eigenen Lastschrift-Quittungen sorgfältig sammeln und die Rechtmäßigkeit der Abbuchungen vom eigenen Giro- oder Kreditkartenkonto regelmäßig prüfen. Betrüger profitieren zunehmend auch vom Handel über das Internet, bei dem die Kunden oft nur durch Angabe ihrer Kreditkarten-Daten bezahlen. Grundsätzlich kann jeder, dem Kartennummer, Kontonummer und Ablaufdatum einer gültigen Kreditkarte bekannt sind, mit diesen Daten Ware im Internet bestellen. Aber: im Streitfall muss der Internet-Verkäufer den Nachweis erbringen, dass es der rechtmäßige Karteninhaber und nicht ein unberechtigter Dritter war, der den Kauf getätigt hat – was ihm schwerfallen dürfte, wenn er die bestellte Ware an einen Fremden und nicht an den Kartenbesitzer geliefert hat. Achtung: beim Kartenmissbrauch mit PIN-Code - wenn der Täter also die PIN kennt, wird dem Kunden grundsätzlich Fahrlässigkeit unterstellt: in diesem Fall kann er für den Schaden haftbar gemacht werden. Wer bemerkt, dass seine Karte verschwunden ist, sollte sie deshalb sofort sperren lassen.
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