+++ Wahrheitsgemäße Altersangabe der Kinder +++ 11.07.2012
Bei Reisebuchungen muss man das Alter aller mitreisenden Kinder richtig angeben. Wer Mitreisende bewusst jünger macht, um in den Genuss von Preisrabatten zu kommen, zahlt im Streitfall den korrekten Reisepreis nach und riskiert eine Betrugsklage.
Ein Mann aus dem Ruhrgebiet hatte für sich selbst, seine Ehefrau und drei Kinder der Familie einen Pauschalurlaub in der Südtürkei gebucht. Weil der Veranstalter gestaffelt nach dem Alter Preisermäßigungen für Kinder und Jugendliche anbot, machte der Reisekunde bei der Buchung kurzerhand falsche Angaben, um Kosten zu sparen. Zwei volljährige Kinder gab er als minderjährig an, der in Wirklichkeit acht Jahre alte Jüngste sollte angeblich erst fünf Jahre alt sein. Beim Ausfüllen des Anmeldebogens im Hotel in Side wiederholte er die Falschangaben. Schon nach kurzer Zeit bemerkte das Hotelmanagement den Schwindel und informierte den Reiseveranstalter. Als sich der Familienvater weigerte, die Differenz zum regulären Reisepreis nachzuzahlen, der sich bei wahrheitsgemäßer Altersangabe ergeben hätte, verklagte ihn der Reiseveranstalter auf Schadenersatz und zeigt ihn zusätzlich wegen Betrug an. Es kam zum Prozess, der Familienvater unterlag (Az. 3 O 172/08).
Der Beklagte habe seine Wahrheitspflicht missachtet, als er das Alter seiner Kinder bei der Reisebuchung falsch angegeben hatte, um sich unrechtmäßig Preisvergünstigungen zu sichern, so das Landgericht Dortmund. Auch seine Behauptung, das vermittelnde Reisebüro habe von den Falschangaben gewusst, könne den Mann nicht entlasten – der Reisevertrag habe ausschließlich zwischen Kläger und Beklagten gegolten, der Reiseveranstalter brauche sich ein möglicherweise unredliches Verhalten des Reisebüros nicht zurechnen lassen. Der Beklagte muss die mehr als 4.000 Euro Unterschied zum regulären Reisepreis nun in vollem Umfang nachzahlen. Zudem wurde gegen die Familie ein strafrechtliches Verfahren wegen versuchten Betrugs eingeleitet.
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