+++ Viele verschenken das Geld vom Chef +++ 20.02.2014
Viele verschenken das Geld vom Chef
Seit 2002 hat jedes Pflichtmitglied der gesetzlichen Rentenversicherung Anspruch auf betriebliche Altersversorgung (bAV) im Rahmen der so genannten Entgeltumwandlung.
Doch von den knapp 30 Millionen Arbeitnehmern sorgt nur etwa ein Drittel auf diese Art für den Ruhestand vor. Ein Fehler, denn die bAV bietet finanzielle Vorteile. Bei der Vorsorge in Form der Entgeltumwandlung verwendet der Arbeitnehmer Teile seines Gehalts für die Altersversorgung. Der Arbeitgeber ist in den Ansparvorgang einbezogen. Er überweist die Beiträge für seine Angestellten direkt in den Vorsorgevertrag. Dabei fallen auf den Beitrag aus dem Bruttogehalt keine Steuern und Sozialabgaben an.
Im Ergebnis zahlt der Arbeitnehmer somit mehr in den Vorsorgevertrag ein, als er netto auf Gehalt verzichtet. Das wird am Beispiel deutlich: Bei einem Bruttogehalt eines ledigen, kinderlosen Arbeitnehmers von rund 2.000 Euro bleiben netto in etwa 1.350 Euro übrig. Zahlt der Chef 100 Euro in einen Vorsorgevertrag ein, sinkt das Bruttogehalt auf 1.900 Euro, die Abgabenlast sinkt, das Nettogehalt liegt etwa bei 1.300 Euro. Der Angestellte hat auf 50 Euro Nettogehalt verzichtet, aber 100 Euro in seinen Vertrag gezahlt. Quelle: MT/ AM
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