Richtig gegen Frost vorsorgen 27.01.2005
Bei anhaltenden Minustemperaturen häufen sich Schäden durch einfrierende Wasserleitungen – deutschen Versicherern werden jährlich mehr als 21.000 frostbedingte Leitungswasserschäden gemeldet. Gegen die finanziellen Folgen besteht in der Regel Versicherungsschutz im Rahmen der Hausrat- und Wohngebäudeversicherung. Einige Vorsichtsmaßnahmen muss man zwar beachten, meist genügen aber schon wenige Handgriffe, um unangenehme und kostspielige Frostschäden zu vermeiden: die Wohnung ausreichend beheizen und in unbenutzten Gebäuden, z.B. in Ferien- und Wochenendhäusern, bei der Abreise alle wasserführenden Anlagen entleeren. Wer in den Winterurlaub abreist, sollte die Heizungsregler wenigstens auf Frostschutzposition stellen. Heizungsanlagen sollten regelmäßig auf einwandfreie Funktion kontrolliert werden. Besonders frostgefährdete Wasserleitungen, Armaturen und Anlagen können selbst mit Dämmmaterial isoliert werden. Sollten trotz aller Vorsichtsmaßnahmen dennoch Leitungen oder Anlagen einfrieren, ist in vielen Fällen mit einfachen Mitteln ein gefahrloses Auftauen möglich. Dazu eigenen sich heißes Wasser, Heizlüfter oder sogar Haartrockner. Um das Platzen der Leitung zu verhindern, sollte vom geöffneten Hahn in Richtung der blockierten Strecke aufgetaut werden. Besser keine Infrarotstrahler oder offenes Feuer (z.B. Kerzen, Löt-, Schweiß- und Gasbrenner) einsetzen: mit diesen Mitteln riskiert man nicht nur das Platzen der Leitung, sondern auch einen Brandschaden.
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