Satte Rendite mit der Rürup-Rente 10.02.2005
Eigenverantwortliche Altersvorsorge kann ab 2005 auch im Rahmen des so genannten Rürup-Modells gefördert werden. Geeignet ist die neue Privatrente für alle, die nicht in den Genuß der seit 2002 gewährten Riester-Zulagen kommen, weil sie nicht rentenversicherungspflichtig sind – vor allem also Selbstständige und Freiberufler. Im Gegensatz zur Riester-Rente wird die nach dem Ökonomen Bert Rürup benannte Altersvorsorge vor allem durch Steuervorteile gefördert: dieses Jahr erkennt das Finanzamt 60 Prozent vom Beitrag als Sonderausgaben an, höchstens jedoch 12.000 Euro bei Alleinstehenden und 24.000 Euro bei Ehepaaren. In den nächsten 20 Jahren steigt der anerkannte Prozentsatz jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis auf 100 Prozent im Jahr 2025, höchstens jedoch auf 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Ehepaaren. Die so genannten Rürup-Rente ist an feste Bedingungen geknüpft: sie darf nicht als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt werden, sondern ausschließlich als monatliche Rente - frühestens ab dem 60. Lebensjahr. Die Rürup-Rente wird nur an den Versicherten selbst bezahlt. Wird eine aufpreispflichtige Hinterbliebenenversorgung mit abgeschlossen, gilt diese nur für den Ehepartner der versicherten Person. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann gegen Mehrpreis eingeschlossen werden. Die Rürup-Rente darf nicht beliehen, veräußert oder vererbt werden, sie kann aber auch nicht gepfändet werden. Das Sozialamt oder die Agentur für Arbeit greift auch dann nicht auf die Rürup-Rente zu, wenn der Versichere im Laufe seines Lebens bedürftig werden sollte. Diese Hartz IV-Sicherheit gilt übrigens auch für Riester-Renten und die betriebliche Altersversorgung.
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