Riester-Rente ohne Abzug erben 25.03.2003
Kein schöner Gedanke – doch wer realistisch ist, stellt sich die Frage: ist das in einen Riester-Rentenvertrag eingezahlte Geld eigentlich verloren, wen man als Versicherter vor Beginn der Auszahlungsphase stirbt? Die Antwort: nein, in aller Regel nicht. Im Todesfall während der Ansparphase kann das angesammelte Kapital ohne Abzug der erhaltenen Steuervorteile und staatlichen Zulagen auf den Riester-Vertrag des hinterbliebenen Ehepartners übertragen werden. Einzige Bedingung: das Geld wird nicht ausgezahlt, sondern dessen Vertrag direkt gutgeschrieben. Achten Sie schon beim Abschluss darauf, dass Ihr Versicherer dies vorsieht. Wenn der Partner noch keinen eigenen Vertrag hat, kann er im Todesfall eine Riester-Police abschließen, um die Ansprüche zu erhalten. Stirbt der Versicherte nach Beginn der Rentenzahlung, erhält der hinterbliebene Partner die Rente in voller Höhe bis zum Ende der vereinbarten Rentengarantiezeit weiter. Auch die Kinder können die Privatrente während der Garantiezeit erben, allerdings wird sie dann um die staatliche Förderung gekürzt. Um die Familie abzusichern, kann man mit vielen Riester-Anbietern eine zusätzliche Hinterbliebenenrente vereinbaren. Als Hinterbliebene gelten in der Regel der im Haushalt lebende Ehegatte sowie die kindergeldberechtigten Kinder.
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