Entgelt in Privatrente umwandeln 02.06.2003
Wenn der Arbeitgeber einen Teil Ihres Gehalts direkt in einen Vertrag zur ergänzenden Altersvorsorge einzahlt, können Sie richtig sparen: für den Anteil vom Monatsbrutto, der im Rahmen einer solchen Entgeltumwandlung gleich in die private Zusatzrente fließt, brauchen Sie keine Steuern und bis 2008 auch keine Sozialabgaben zahlen. Schon als Durchschnittsverdiener können Sie auf diese Weise ein Plus von jährlich bis zu 1.200 Euro machen – und auch die Abgaben der Firma verringern sich um bis zu 500 Euro pro Beschäftigten mit Vorsorgevertrag. Grund: geringere Lohnnebenkosten. Der maximale Betrag, der abgabenfrei in Kapital für die Altersvorsorge umgewandelt werden darf, liegt zur Zeit bei 2.448 Euro jährlich und steigt regelmäßig mit Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung. Arbeitgeber sind übrigens gesetzlich verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers eine Entgeltumwandlung durchzuführen. Große Unternehmen bieten ihren Mitarbeitern deshalb eigene Pensionskassen oder –fonds an. Doch auch wer keine betriebliches Vorsorgemodell nutzen kann, geht nicht leer aus: unterhält der Betrieb keine eigene Altersvorsorge, bleibt die Möglichkeit einer pauschalierten Direktversicherung bei einem externen Anbieter für private Rentenversicherungen. Die Umwandlungsgrenze liegt hier bei 1.752 Euro.
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