Weniger Rente im öffentlichen Dienst 02.07.2003
Das System der zusätzlichen Altersversorgung im öffentlichen Dienst wird umgestellt – betroffen sind 4,9 Millionen Versicherte. Die frühere Gesamtversorgung, die die Beschäftigten im öffentlichen Dienst mit den Beamten weitgehend gleichgestellt hatte, wird durch eine deutlich geringer dotierte Betriebsrente abgelöst – künftige Renter werden nicht mehr annähernd das bisherige Versorgungsniveau erreichen. Die nach altem System erworbenen Zusatzrentenansprüche werden als Rentenpunkte mittels einer Startgutschrift auf die neue Versorgung übertragen. Die maximale Zusatzrente kann künftig erst nach 45 Jahren erreicht werden, bislang war dies nach 40 Jahren möglich. Dadurch mindert sich jeder Zusatzrentenanspruch, weil immer anteilig zur Höchstversorgung gerechnet wird. Außerdem berücksichtigen die Startgutschriften keine Ausbildungs- und Vordienstzeiten – nach alten Recht wurden diese zur Hälfte angerechnet. Das führt insbesondere für Akademiker und alle, die nicht durchgehend im öffentlichen Dienst tätig sind, zu geringeren Ansprüchen. Wer als öffentlich Bediensteter im Ruhestand seinen gewohnten Lebensstandard halten will, kann daher auf eine eigenverantwortliche Vorsorge nicht verzichten.
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