Vorsorgelücke richtig berechnen 18.11.2003
Wer im höheren Alter auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten will, muss rechtzeitig vorsorgen. Mit einer einfachen Rechnung kann jeder feststellen, welche private Versorgung er aufbauen sollte, damit es später finanziell nicht eng wird: die zu schließende Vorsorgelücke entspricht der Differenz zwischen dem persönlichen Versorgungsbedarf und dem voraussichtlichen Einkommen im Alter. Zur Schnellberechnung des Versorgungsbedarfs kann man von 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausgehen. Zu den Einkünften im Ruhestand gehört zunächst die gesetzliche Rente - Auskunft erteilen die Rentenversicherungsträger. Auch betriebliche Versorgungsansprüche sowie Einnahmen aus Kapitalerträgen und Vermietung werden hinzugerechnet. Wer beispielsweise 2.200 Euro netto verdient, hat nach der 90-Prozent-Regel einen Versorgungsbedarf von 1.980 Euro monatlich. Kommt er samt gesetzlicher Rente, betrieblicher Versorgung und Zinseinkünften auf ein voraussichtliches Alterseinkommen von 1.730 Euro im Monat, muss er eine Vorsorgelücke von 250 Euro schließen – am besten mit einer staatlich geförderten Privatvorsorge. Wichtig: die Vorsorgelücke von überdurchschnittlich Verdienenden ist besonders groß, denn die Beiträge zur gesetzlichen Rente werden maximal aus der Beitragsbemessungsgrenze ermittelt – steigt das Einkommen über diese Grenze, wachsen die Rentenansprüche nicht mit.
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