Krankenkasse 2004: Was sich ändert 25.11.2003
In wenigen Wochen wird es ernst für Millionen Krankenkassenmitglieder – die ersten Neuregelungen in Sachen Gesundheitsreform treten in Kraft. Für den ersten Besuch im Quartal beim Arzt oder Zahnarzt werden dann 10 Euro Eigenbeteiligung fällig. Bei Überweisungen im selben Quartal fallen aber keine weiteren Gebühren an. Auch Kontrollbesuche beim Zahnarzt bleiben gebührenfrei, ebenso Vorsorgeuntersuchungen, Früherkennungstermine und Impfungen. Außerdem haben einige Kassen angekündigt, ihre Mitglieder von der Praxisgebühr zu befreien oder die Kosten zu reduzieren, wenn Patienten an Bonusmodellen für gesundheitsbewusste Lebensweise teilnehmen. Generell gilt ab 2004 eine Zuzahlung von 10 Prozent für alle Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel (z.B. Rollstühle), bei Krankenhausaufenthalten und bei stationärer Rehabilitation. Bei Arznei- und Hilfsmitteln muss der Kassenpatient pro Packung bzw. pro Verordnung jedoch nicht mehr als 10 Euro beisteuern, bei Heilmitteln 10 Prozent plus 10 Euro. Die neue 10-Euro-Zuzahlung für Krankenhausaufenthalte muss statt für maximal 14 künftig für 28 Tage gezahlt werden. Eine Reihe von Kassenleistungen wird ganz gestrichen: das Sterbegeld entfällt ab 1.1.2004 ebenso wie die Kostenbeteiligung an Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahme: bei Kindern und Jugendlichen bis 18 sowie bei schwer Sehbehinderten) und die Erstattung von Fahrtkosten (außer bei zwingenden medizinischen Gründen). Aus dem Leistungskatalog gestrichen sind auch alle nicht verschreibungspflichtigen Medikamente – Ausnahme: Kinder und Jugendliche mit schweren Erkrankungen, bei denen das rezeptfreie Medikament zum Therapiestandard gehört.
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