Wenn der Hausrat umzieht 18.10.2002
Die Hausratversicherung gehört zu den unverzichtbaren Policen. Sie ersetzt Schäden, die durch Einbruch, Brand oder Sturm an der Wohnungseinrichtung entstehen. Wie aber sieht’s mit dem Versicherungsschutz aus, wenn man umzieht? Immerhin kann sich der Wohnungswechsel eine Weile hinziehen, und oft ist man vorübergehend Besitzer von zwei Unterkünften. Die Antwort: während des Umzugs sind grundsätzlich die alte und die neue Wohnung gleichzeitig versichert – vorausgesetzt, man zieht innerhalb Deutschlands um. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert. Wichtig: Mit dem Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats. Wer eine größere Wohnung bezieht, schafft häufig mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert der neuen Wohnungseinrichtung die alte Versicherungssumme übersteigt. Das Problem: bei einem Versicherungsschaden wird dann nur anteilig ersetzt. Deshalb nach einem Umzug unbedingt prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen!
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