Bei Herbst-Unwettern richtig geschützt 20.10.2005
Wenn es Herbst wird, frischt der Wind kräftig auf. Häufig kommt es zu wetterbedingten Schäden. Verbraucher sollten gewappnet sein – vor allem aus Versicherungssicht. Eine Wohngebäudeversicherung übernimmt alle Schäden am Haus. Voraussetzung: das Sturmrisiko ist ausdrücklich in der Police aufgeführt. Gegebenenfalls den Vertrag prüfen und Sturmschäden mit einschließen. Sogar Folgeschäden sind dann geschützt: wenn der Wind das Dach abdeckt, wird auch der vom Regenwasser im und am Gebäude verursachte Schaden ersetzt. Sturmschäden am Auto sind durch die Teilkasko des Fahrzeughalters abgedeckt. Wenn der PKW etwa durch herabstürzende Äste beschädigt wird, zahlt der KFZ-Versicherer. Hat der Autobesitzer nur eine einfache Haftpflicht, geht er allerdings leer aus – es sei denn, er kann dem Baumbesitzer nachweisen, dass der seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und den Baum nicht regelmäßig auf Standfestigkeit geprüft hat. Die Hausratversicherung ersetzt Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen. Allerdings sind außen am Gebäude angebrachte Sachen wie Satellitenschüsseln – wenn überhaupt – meist nur bis zu einer begrenzten Summe mitversichert. Generell gilt: Versicherungen treten nur dann für Sturmschäden ein, wenn sie bei Windstärke 8 oder mehr entstanden sind. Zu diesem Zweck führen die Versicherer ein Sturmregister, das regelmäßig mit den aktuellen Wetterdaten gefüttert wird.
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