Vorsorgelücke rechtzeitig schließen 24.11.2005
Wer auch im Ruhestand auf den gewohnten Lebensstandard nicht verzichten will, muss rechtzeitig privat vorsorgen – das hat sich längst herumgesprochen. Mit einer einfachen Rechnung kann jeder überschlägig feststellen, wie hoch die persönliche Zusatzvorsorge sein sollte, damit es später finanziell nicht zu eng wird: Die in Eigenregie zu schließende Versorgungslücke entspricht dem persönlichen Finanzbedarf minus dem voraussichtlichen Einkommen im Alter. Zur Schnellberechnung des späteren Finanzbedarfs kann man von 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens ausgehen. Wer genauer kalkulieren will, kann ausgehend von den laufenden Kosten wie bspw. Miete, Wohnnebenkosten, Haushaltsgeld und Versicherungsbeiträgen prüfen, welche Ansprüche er an sein Leben im fortgeschrittenen Alter hat: Will man sich später Reisen oder Hobbies gönnen, für die man im Berufsleben keine Zeit hatte, muss das in der Ausgabenplanung berücksichtigt werden. Auch die Anschaffung eines neuen Autos, neuer Einrichtungsgegenstände oder fällige Renovierungen an Haus oder Wohnung sollten in realistischer Höhe eingeplant werden. Zu den Einkünften im Ruhestand gehört zunächst die gesetzliche Rente – Auskunft über ihre voraussichtliche Höhe erteilt der Rentenversicherungsträger. Auch betriebliche Versorgungsansprüche, Erträge aus Kapitalvermögen oder Einnahmen aus Vermietung können hinzugerechnet werden. Wer beispielsweise 2.200 Euro netto verdient, hat nach der 90-Prozent-Regel einen Versorgungsbedarf von 1.980 Euro monatlich. Kommt er samt gesetzlicher Rente, betrieblicher Versorgung und Zinseinkünften auf ein voraussichtliches Alterseinkommen von 1.730 Euro im Monat, muss er eine Vorsorgelücke von 250 Euro schließen – am besten mit einer privaten Rentenversicherung, die in der Riester- oder Rürup-Variante sogar kräftig staatlich gefördert wird.
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