Hausbau gegen Pleite sichern 05.05.2005
Wenn der Bauunternehmer während des Hausbaus Pleite geht, schaut der Bauherr häufig in die Röhre. Doch es gibt Möglichkeiten, um sich gegen diesen gar nicht so seltenen Fall zu wappnen. Bereits vor Vertragsabschluss kann man die Zuverlässigkeit des ausgewählten Bauunternehmens prüfen. Informationen über möglicherweise bereits laufende Insolvenzverfahren oder ähnliche Negativkriterien gibt es zum Beispiel beim Bauherrenschutzbund, einer gemeinnützigen Verbraucherschutzorganisation. In Internetforen zum Thema Hausbau finden sich zudem viele private Erfahrungsberichte zu einzelnen Baufirmen. Sollte das beauftragte Bauunternehmen trotz positiver Auskünfte vor Abschluss der Bauarbeiten bankrott gehen, können Fertigstellung sowie Gewährleistungsansprüche auch durch eine Bürgschaft des Geldinstituts der Baufirma abgesichert sein – sofern die Bank zuvor eine solche Bürgschaft übernommen hatte. Geht die Firma in Insolvenz, kommt die Bank dann für den Weiterbau auf. Lehnt das Kreditinstitut im Vorfeld eine Bankbürgschaft jedoch ab und will man trotzdem mit der Baufirma zusammenarbeiten, sollte ein genauer Zahlungsmodus vereinbart werden, raten Experten. Am besten ist ein so genannter Ratenzahlungsplan nach der Makler- und Bauträgerverordnung, die jeweils eine Teilzahlung nach einem bestimmten Bauabschnitt vorsieht. Größere Vorabzahlungen sollte man im Baugeschäft ohnehin immer ablehnen. Als Alternative zur Bankbürgschaft kommt auch eine Fertigstellungs- und Gewährleistungsversicherung in Frage. Diese schließt in der Regel die Baufirma ab. Der Bauherr ist dabei aber nicht immer auf der sicheren Seite – bei unpünktlicher Zahlung der Prämien durch den Bauunternehmer leistet diese Versicherung nicht.
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