+++ Hausrat auch bei Umzug versichert +++ 02.08.2006
Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Brand, Einbruch, Sturm oder Wasserrohrbruch an der Wohnungsausstattung entstehen, auch während des Umzugs. Immerhin kann sich der Wohnungswechsel eine Weile hinziehen, oft ist man vorübergehend Besitzer von zwei Unterkünften.
Während eines Umzugs sind die alte und die neue Wohnung gleichzeitig hausratversichert, solange der neue Wohnort innerhalb Deutschlands bleibt. Mit dem endgültigen Wohnungswechsel, spätestens jedoch zwei Monate nach Umzugsbeginn, ist dann nur noch die neue Bleibe versichert.
Durch den Wohnungswechsel ändert sich oft auch der Wert des Hausrats: Wer eine größere Wohnung bezieht, schafft oft mehr Einrichtung an, so dass der Gesamtwert von Möbeln, Küche, Unterhaltungselektronik und anderem Hausrat die für die alte Wohnung kalkulierte Versicherungssumme übersteigt. Bei einem Versicherungsschaden wird dann nur noch anteilig erstattet. Nach dem Umzug deshalb prüfen, ob die Versicherungssumme noch dem aktuellen Wert des Hausrats bzw. der Wohnungsgröße entspricht. Wenn nicht, die Police umgehend anpassen.
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