+++ Gründungszuschuss statt Ich-AG +++ 30.08.2006
Existenzgründer wurden bisher von der Arbeitsagentur mit Ich-AG-Mitteln oder dem so genannten Überbrückungsgeld gefördert. Diese Förderinstrumente sind nun ausgelaufen: Seit August 2006 gibt es den neuen „Gründungszuschuss“. Wie bisher werden Bezieher von Arbeitslosengeld unterstützt, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen - egal ob gewerblich oder freiberuflich. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die geplante Tätigkeit (z.B. Gewerbekonzession, Handwerksrollen- oder Handelsregistereintrag) muss der Antragsteller natürlich erfüllen und nachweisen. Außerdem prüft die Arbeitsagentur, ob Scheinselbstständigkeit vorliegen könnte. Wer weisungsgebunden nur für einen Auftraggeber arbeitet, wird nicht gefördert. Den neuen Gründungszuschuss kann man auch beantragen, wenn man früher bereits Förderung für eine Selbstständigkeit bekommen hatte. Sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, besteht der Anspruch auf Gründungszuschuss für die ersten neun Monate der Selbstständigkeit. Die frühere Ich-AG-Förderung wurde dagegen bis zu drei Jahre lang gewährt. Wer schon vor dem 1. August 2006 Überbrückungsgeld oder vor dem 1. Juli 2006 Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG beantragt hat, bekommt diese Leistungen nach altem Recht und bis zum Ablauf weitergezahlt.
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