Rente 2004: was sich ändert 20.01.2004
Die Rentenkassen sind leerer denn je – auf eine Erhöhung der Bezüge hoffen deutsche Rentner in diesem Jahr deshalb vergeblich. Dafür bleibt der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung stabil bei 19,5 Prozent des Bruttoeinkommens. Die Beitragsbemessungsgrenze – also die Einkommensgrenze, bis zu der Rentenbeiträge berechnet und abgezogen werden – steigt im Westen von 5.100 auf 5.150 Euro und in den neuen Ländern von 4.250 auf 4.350 Euro im Monat. Das entspricht einem Jahresbrutto von 61.800 Euro West und 52.200 Euro im Osten. Wer ab 1. April in Rente geht, bekommt sein Geld erst am Ende des Monats – wer dann schon Rentner ist, erhält seine Rente aber weiterhin am Monatsanfang. Ebenfalls ab April zahlen Rentner den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung von 1,7 Prozent selbst. Bisher hatten die Versicherungsträger die Hälfte übernommen. Bei der Riester-Rente tritt die zweite Stufe in Kraft: um maximale staatliche Zuschüsse zu bekommen, muss man inklusive Förderung mindestens zwei statt bisher ein Prozent vom Vorjahres- Brutto in den Vertrag einzahlen. Dafür verdoppeln sich aber auch die Zulagen: ab 2004 fördert Vater Staat Alleinstehende mit 76 Euro jährlich, Ehepaare mit zwei Riesterverträgen bekommen 152 Euro, für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es noch einmal 92 Euro im Jahr extra. Auch der Sonderausgabenabzug, mit dem die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich geltend gemacht werden können, verdoppelt sich auf 1050 Euro. Das Finanzamt berechnet automatisch, was günstiger ist – staatliche Zulage oder Steuervorteil. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatlichen Zuschüsse, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid gutgeschrieben.
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