+++ Gebäudehaftpflicht auf die Mieter umlegen +++ 21.03.2007
Von Gebäuden und Grundstücken gehen erhebliche Gefahren aus: Immer wieder werden Fußgänger durch vom Sturm herabgewehte Dachziegel verletzt, abbrechende Äste beschädigen geparkte Autos, Dachstuhlbrände greifen auf Nachbargebäude über. Vor allem Personenschäden können dabei in die Millionen gehen – etwa wenn der Geschädigte auf Dauer gesundheitlich eingeschränkt bleibt.
Eine Gebäude- und Grundstücks-Haftpflichtversicherung braucht deshalb jeder, der als Eigentümer die gesetzliche Pflicht zur Verkehrssicherung seiner Immobilie hat. Ausnahme: Das Objekt wird ausschließlich vom Eigentümer und seiner Familie selbst bewohnt. Dann sind die von Haus und Grundstück ausgehenden Gefahren in der normalen Privathaftpflicht mitversichert.
Sobald das Gebäude allerdings vermietet oder das Grundstück verpachtet wird, entfällt dieser Schutz. Eine eigenständige Gebäude- und Grundstückshaftpflicht wird erforderlich, denn wie bei allen Haftpflichtschäden wird der Eigentümer im Ernstfall finanziell voll zur Verantwortung gezogen. Die Gebäude- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung befriedigt berechtigte Ansprüche der Geschädigten und hilft gleichzeitig, unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Kommt es zum Prozess mit einem Anspruchsteller, übernimmt der Versicherer die Prozess- und Anwaltskosten – schon aus eigenem Interesse. Tipp: Als Vermieter kann man die Kosten der Gebäudehaftpflicht auf die Mieter umlegen.
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