+++ PKV: Selbstbeteiligung oder Prämienrückerstattung? +++ 28.03.2007
Wer den Beitrag zu seiner Privaten Krankenversicherung niedrig halten will, kann sich für einen Tarif mit Selbstbeteiligung entscheiden. In diesem Fall trägt er einen Teil seiner Gesundheitskosten selbst, bevor sein Privatversicherer einspringt.
Wählt man als Gesunder einen Selbstbeteiligungstarif, zahlt man je nach Höhe des Eigenanteils im Jahr mehrere hundert Euro weniger Beiträge. Die Ersparnis liegt meist höher als die Selbstbeteiligung: Wer beispielsweise 500 Euro jährlich aus eigener Tasche zahlt, senkt seine Jahresprämie je nach Anbieter um deutlich mehr als 500 Euro.
Versichert man sich als Arbeitnehmer in einem Privattarif mit Selbstbeteiligung, darf man die Rechnung allerdings nicht ohne den Chef machen. Zum Monatsbeitrag steuert der Arbeitgeber einen Anteil von fast 50 Prozent bei. Wird man als Arbeitnehmer aber wirklich krank, zahlt man die Selbstbeteiligung in voller Höhe aus der eigenen Tasche. Der Arbeitgeber hat also den Beitragsvorteil, beteiligt sich aber nicht am Selbstbehalt.
Interessante Alternative zum Selbstbeteiligungsmodell sind Tarife mit nachträglicher Prämienrückerstattung: Viele Gesellschaften bieten eine Rückzahlung von bis zu zwei Monatsbeiträgen an, wenn man ein Jahre lang keine Rechnungen einreicht. Als Kunde kann man am Jahresende leicht selbst nachrechnen, ob man die Arztrechnungen mit seinem privaten Krankenversicherer abrechnet oder stattdessen die Prämienerstattung wählt. Vorteil für den Arbeitnehmer: Er allein bekommt die volle Rückerstattung – also seinen Anteil und zusätzlich den vom Chef.
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