Recht auf Rückkehr für Neukunden in der PKV 20.09.2006
Die Bayerische Beamtenkrankenkasse AG und die UKV – Union Krankenversicherung AG sichern freiwillig versicherten Arbeitnehmern, die spätestens zum 1. April 2007 in die private Krankenversicherung wechseln, zu, dass sie diese ohne finanzielle Nachteile von Beginn an wieder aufheben können. Diese verbraucherfreundliche „Garantieerklärung“ gilt dann, wenn aufgrund der anstehenden Gesundheitsreform der Eintritt in die private Kran-kenversicherung nicht erfolgen kann. Neben der Aufhebung besteht zudem die Möglich-keit, innerhalb von zwei Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Anwartschaft auf eine Vollversicherung zu vereinbaren.
Geltende Rechtslage
Aktuell gilt für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer unverändert ein Wechselrecht zur PKV. In den Eckpunkten zur Gesundheitsreform, die Anfang Juli von der Koalition vorgestellt wurden, heißt es, dass Arbeitsnehmer nur dann noch eine private Krankheitskosten-Vollversicherung abschließen können, wenn ihr Ge-halt die Jahresarbeitsentgeltgrenze von derzeit 47.250 Euro in drei aufeinander folgenden Jahren überschreitet.
Da die Eckpunkte zur Gesundheitsreform noch nicht rechtsverbindlich sind, können Ar-beitnehmer weiterhin unter den aktuell gültigen Rahmenbedingungen in die private Kran-kenversicherung wechseln.
www.vkb.de
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